Handel, Gastronomie und Fleischwirtschaft

Die Tierhalter, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, liefern ihre Tiere an Schlachtunternehmen, die sich ebenfalls dem Branchenbündnis für mehr Tierwohl angeschlossen haben. Von ihnen erhalten sie einen Aufpreis. Die Fleisch- und Wurstprodukte aus dem Schlacht- und Verarbeitungsprozess werden mit dem Produktsiegel gekennzeichnet und sind im teilnehmenden Lebensmitteleinzelhandel erhältlich. An dem Siegel erkennen die Verbraucher: Dieses Produkt stammt aus einem teilnehmenden Betrieb der Initiative Tierwohl.

Schlachtunternehmen, Verarbeitungsbetriebe und Zwischenhändler

Der Fleischwirtschaft kommt in der Initiative Tierwohl sowohl eine organisatorische als auch eine wichtige Verhandlungspartnerrolle zu. Die Teilnahme steht allen Geflügel,- Schweine- und Rinderschlachtunternehmen sowie Verarbeitungsbetrieben und Zwischenhändlern offen.

Alle Betriebe der Fleischwirtschaft sind in der Initiative Tierwohl dazu verpflichtet, an einer zertifizierten Qualitätssicherung (QS oder anderes anerkanntes Qualitätssicherungssystem) teilzunehmen. Darunter fällt zum Beispiel die Benennung eines Tierschutzbeauftragten und die Erfassung von Schlachtbefunddaten, die Rückschlüsse auf die Tiergesundheit ermöglichen.

Die Tierhalter erhalten für den Mehraufwand, der Ihnen für die Einhaltung der ITW-Kriterien entsteht, einen Preisaufschlag auf den Marktpreis direkt von ihrem Schlachtbetrieb oder Abnehmer. Verarbeitungsunternehmen und Zwischenhändler haben hierbei eine entscheidende Rolle. Sie müssen bilateral mit den Schlachtbetrieben auf der einen Seite und den Handelsunternehmen bzw. der Gastronomie auf der anderen Seite die Preisaufschläge für nämliche ITW-Ware verhandeln und sorgen schlussendlich mit dafür, dass die Tierhalter den Mehraufwand honoriert bekommen.

Auditierung

Damit gewährleistet ist, dass nur Ware das Siegel der Initiative Tierwohl trägt, die von Tieren aus zertifizierten Betrieben stammt, erhalten die Schlachtunternehmen sowie die Verarbeitungsbetriebe und Zwischenhändler ein jährliches Audit. Darin überprüfen Kontrolleure u.a. die Warenidentität und die korrekte Kennzeichnung der Ware anhand des Anforderungskatalogs Fleischwirtschaft.

Lebensmitteleinzelhandel und Gastronomie

Die Lebensmitteleinzelhändler und Gastronomieunternehmen bieten zum einen Tierwohl-Produkte an und sind zum anderen maßgeblich für die Finanzierung des Systems verantwortlich. Alle beteiligten Handelspartner und die Gastronomie zahlen einen Preisaufschlag für nämliches Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch an die Lieferanten aus. Diese wiederum reichen den Aufpreis entlang der Wertschöpfungskette weiter, bis zum Tierhalter. Pro verkauftem Kilogramm Fleisch und Fleischwaren zahlen die Teilnehmer außerdem eine Teilnahmegebühr an die Trägergesellschaft der Initiative Tierwohl. Verbraucher können in den Filialen der Händler die mit dem Siegel gekennzeichneten Produkte kaufen und auf den Speisekarten der Gastronomieunternehmen Gerichte mit Tierwohlfleisch finden.

Marktlösung und Fondsfinanzierung

Die Initiative Tierwohl wurde 2015 als Zusammenschluss aus Lebensmitteleinzelhandel, Landwirtschaft und Fleischwirtschaft gegründet. Die teilnehmenden Lebensmitteleinzelhändler finanzierten das System bis Ende 2020 mittels eines Fonds, aus dem die teilnehmenden Tierhalter für den Tierwohlmehraufwand finanziell entschädigt wurden. Insgesamt 645 Mio.€ zahlten die Unternehmen ein. Seit Januar 2021 greift die oben beschriebene Marktlösung für die Mast.

Um das Tierwohl noch weiter auszubauen, bleibt eine teilweise Fondsfinanzierung vorerst bestehen. Hintergrund dafür sind die drei Produktionsphasen in der Schweinehaltung: Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast. Um eine durchgängige ITW-Zertifizierung zu ermöglichen, arbeitet die Initiative Tierwohl an der Gewinnung von weiteren Ferkelerzeugern. Bis die Kette geschlossen ist, sorgen die Handelspartner, die Gastronomie und die Schlachtbetriebe weiterhin für finanzielle Anreize für die Ferkelerzeuger.