Rindermäster

Die Initiative Tierwohl bietet für Rinderhalter 3 Programme mit unterschiedlichen Anforderungsniveaus an. Mit der Teilnahme an „Stall plus Platz“ erfüllen Sie bereits Kriterien, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. In den Programmen „Frischluftstall“ und „Auslauf/Weide“ sind die Anforderungen höher und entsprechen den Vorgaben zur Einordnung in die Haltungsformstufen 3 und 4.

Sie möchten an der Initiative Tierwohl teilnehmen? Tun Sie sich JETZT mit einem Bündler zusammen. Treffen Sie mit einem Schlachtunternehmen und einer Vermarktungsorganisation bzw. einem Viehhandelsunternehmen Vereinbarungen und stellen Sie so die notwendigen Weichen, um in dem Branchenbündnis für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung dabei zu sein!

Kriterien

Die 3 Programme „Stall plus Platz“, „Frischluftstall“ und „Auslauf/Weide“ der Initiative Tierwohl mit unterschiedlichem Anforderungsniveau bauen aufeinander auf. Somit ist ein Tierhalter, der bspw. an „Auslauf/Weide“ teilnimmt, gleichzeitig auch für „Stall plus Platz“ und „Frischluftstall“ lieferberechtigt. Das ist möglich, da in allen 3 Programmen die gleichen Grundanforderungen umgesetzt werden müssen. Zudem müssen alle teilnehmenden Betriebe unabhängig vom Programm am QS-System teilnehmen.

Grundanforderungen:

  • QS-Teilnahme
  • Teilnahme QS-Antibiotikamonitoring
  • Teilnahme Schlachtbefunddatenmonitoring
  • Jährliche Weiterbildung
  • Sauberkeit der Tiere
  • Intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung
  • Ab 1. Juli 2027: Scheuermöglichkeiten

Folgende Kriterien unterscheiden sich je nach Programm im Anforderungsniveau und bestimmen den jeweiligen Tierwohl-Standard:

Kriterien/TierwohlprogrammStall plus PlatzFrischluftstallAuslauf/Weide
Vergrößertes PlatzangebotMindestfläche/Tier
Bis 150 kg: 1,5 m²
Über 150 bis 220 kg: 1,8 m²
Über 220 bis 400kg: 2,5 m²
Über 400 kg: 3,0 m²
Mindestfläche/Tier
Bis 150 kg: 1,5 m²
Über 150 bis 220 kg: 2,0 m²
Über 220 bis 400 kg: 3,0 m²
Über 400 kg: 4,0 m²
Mindestfläche/Tier
Bis 150 kg: 1,5 m²
Über 150 bis 220 kg: 2,5 m²
Über 220 bis 400 kg: 4,0 m²
Über 400 bis 500 kg: 5,0 m²
Über 500 kg: 6,0 m²
HaltungLaufstallhaltung
oder für Ochsen & Färsen: Kombinationshaltung1 mit Weidegang (mind. 120 Tage à 2 h) bzw. mit Laufhof oder Bewegungsbucht mit mind. 4,5m² / Tier. Die Bewegungsfläche muss aus mindestens 16 m² zusammenhängender Fläche bestehen.
für Bullen: keine Anbindehaltung
Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbaren Laufhof: Mindestgröße: 3,0 m² pro Tier oder
Laufstallhaltung mit Weidegang: 120 Tage für mindestens 6 zusammenhängende Stunden Weidegang pro Tier oder
Außenklimastall:
Offenfrontstall
Spaceboardstall
Laufstallhaltung mit ständigem Zugangs zu Auslauf: Laufhof (mind. 3m²/Tier)
oder Weide
Ab 1. Juli 2027: weiche Liegefläche
 
Enthornen nur mit Betäubung durch den Tierarzt zulässig
Zusatzmodul Fütterungausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel• nicht kennzeichnungspflichtige Futtermittel (ohne Gen­tech­nik)
Oder

• 80 % der Futtermittelrohstoffe (ausgenommen Futtermittelzusatzstoffe, Vormischungen und Mineralfutter) den EU-27 Mitgliedsstaaten und die verbleibenden 20 % nicht kennzeichnungspflichtig.
nicht kennzeichnungspflichtige Futtermittel (ohne Gen­tech­nik)

Mind. 60 % der Futtermittelrohstoffe (ausgenommen Futtermittelzusatzstoffe, Vormischungen und Mineralfutter) aus dem eigenen Betrieb bzw. aus den EU-27 Mitgliedsstaaten

mindestens 60 % der Trockenmasse in der Tagesration muss frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter sein.

Zertifizierung


Jeder Betrieb, der Teil der Initiative Tierwohl ist, wird einmal pro Kalenderjahr überprüft. Zusätzlich wird bei einem Drittel der Betriebe ein Bestandscheck durchgeführt.

Im Überblick: Das Kontrollsystem

  • Jeder Betrieb wird einmal pro Kalenderjahr überprüft
  • Zusätzlich wird bei einem Drittel der Betriebe Bestandschecks durchgeführt. Diese erfolgen vollkommen unangekündigt
  • Die ITW als Trägergesellschaft übernimmt die Kosten für die Bestandschecks

Noch Fragen?