Rindermäster
Die Initiative Tierwohl bietet für Rinderhalter 3 Programme mit unterschiedlichen Anforderungsniveaus an. Mit der Teilnahme an „Stall plus Platz“ erfüllen Sie bereits Kriterien, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. In den Programmen „Frischluftstall“ und „Auslauf/Weide“ sind die Anforderungen höher und entsprechen den Vorgaben zur Einordnung in die Haltungsformstufen 3 und 4.
Sie möchten an der Initiative Tierwohl teilnehmen? Tun Sie sich JETZT mit einem Bündler zusammen. Treffen Sie mit einem Schlachtunternehmen und einer Vermarktungsorganisation bzw. einem Viehhandelsunternehmen Vereinbarungen und stellen Sie so die notwendigen Weichen, um in dem Branchenbündnis für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung dabei zu sein!
Kriterien
Die 3 Programme „Stall plus Platz“, „Frischluftstall“ und „Auslauf/Weide“ der Initiative Tierwohl mit unterschiedlichem Anforderungsniveau bauen aufeinander auf. Somit ist ein Tierhalter, der bspw. an „Auslauf/Weide“ teilnimmt, gleichzeitig auch für „Stall plus Platz“ und „Frischluftstall“ lieferberechtigt. Das ist möglich, da in allen 3 Programmen die gleichen Grundanforderungen umgesetzt werden müssen. Zudem müssen alle teilnehmenden Betriebe unabhängig vom Programm am QS-System teilnehmen.

Grundanforderungen:
- QS-Teilnahme
- Teilnahme QS-Antibiotikamonitoring
- Teilnahme Schlachtbefunddatenmonitoring
- Jährliche Weiterbildung
- Sauberkeit der Tiere
- Intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung
- Ab 1. Juli 2027: Scheuermöglichkeiten
Folgende Kriterien unterscheiden sich je nach Programm im Anforderungsniveau und bestimmen den jeweiligen Tierwohl-Standard:
| Kriterien/Tierwohlprogramm | Stall plus Platz | Frischluftstall | Auslauf/Weide |
| Vergrößertes Platzangebot | Mindestfläche/Tier Bis 150 kg: 1,5 m² Über 150 bis 220 kg: 1,8 m² Über 220 bis 400kg: 2,5 m² Über 400 kg: 3,0 m² | Mindestfläche/Tier Bis 150 kg: 1,5 m² Über 150 bis 220 kg: 2,0 m² Über 220 bis 400 kg: 3,0 m² Über 400 kg: 4,0 m² | Mindestfläche/Tier Bis 150 kg: 1,5 m² Über 150 bis 220 kg: 2,5 m² Über 220 bis 400 kg: 4,0 m² Über 400 bis 500 kg: 5,0 m² Über 500 kg: 6,0 m² |
| Haltung | Laufstallhaltung oder für Ochsen & Färsen: Kombinationshaltung1 mit Weidegang (mind. 120 Tage à 2 h) bzw. mit Laufhof oder Bewegungsbucht mit mind. 4,5m² / Tier. Die Bewegungsfläche muss aus mindestens 16 m² zusammenhängender Fläche bestehen. für Bullen: keine Anbindehaltung | Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbaren Laufhof: Mindestgröße: 3,0 m² pro Tier oder Laufstallhaltung mit Weidegang: 120 Tage für mindestens 6 zusammenhängende Stunden Weidegang pro Tier oder Außenklimastall: Offenfrontstall Spaceboardstall | Laufstallhaltung mit ständigem Zugangs zu Auslauf: Laufhof (mind. 3m²/Tier) oder Weide Ab 1. Juli 2027: weiche Liegefläche Enthornen nur mit Betäubung durch den Tierarzt zulässig |
| Zusatzmodul Fütterung | ausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel | • nicht kennzeichnungspflichtige Futtermittel (ohne Gentechnik) Oder • 80 % der Futtermittelrohstoffe (ausgenommen Futtermittelzusatzstoffe, Vormischungen und Mineralfutter) den EU-27 Mitgliedsstaaten und die verbleibenden 20 % nicht kennzeichnungspflichtig. | nicht kennzeichnungspflichtige Futtermittel (ohne Gentechnik) Mind. 60 % der Futtermittelrohstoffe (ausgenommen Futtermittelzusatzstoffe, Vormischungen und Mineralfutter) aus dem eigenen Betrieb bzw. aus den EU-27 Mitgliedsstaaten mindestens 60 % der Trockenmasse in der Tagesration muss frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter sein. |
Zertifizierung
Zertifizierungsstellen koordinieren die unabhängigen Kontrollen auf den teilnehmenden Betrieben. So sind sie mit ihren Mitarbeitern ein wichtiges Bindeglied zwischen der Trägergesellschaft der Initiative Tierwohl und den landwirtschaftlichen Betrieben, die an der Initiative teilnehmen. Sie verwalten den Part der Kontrolle und schulen die sogenannten Auditoren , die als Kontrolleure prüfen und bewerten, ob die Kriterien vorschriftsmäßig umgesetzt werden.
Jeder Betrieb, der Teil der Initiative Tierwohl ist, wird einmal pro Kalenderjahr überprüft. Zusätzlich wird bei einem Drittel der Betriebe ein Bestandscheck durchgeführt.
Im Überblick: Das Kontrollsystem
- Jeder Betrieb wird einmal pro Kalenderjahr überprüft
- Zusätzlich wird bei einem Drittel der Betriebe Bestandschecks durchgeführt. Diese erfolgen vollkommen unangekündigt
- Die ITW als Trägergesellschaft übernimmt die Kosten für die Bestandschecks