Rindermäster
Rindermäster, die an der Teilnahme an einem Tierwohlprogramm interessiert sind, können sich der Initiative Tierwohl in dem Programm „Stall plus Platz“ anschließen. Mit ihrer Teilnahme setzen sie bestimmte Kriterien für mehr Tierwohl um. Ein Tierwohlentgelt, das ihren finanziellen Mehraufwand kompensieren soll, bekommen sie von den Schlachtunternehmen (bzw. ihren Vermarktungspartnern), die sie beliefern. Hierzu schließen Sie bilaterale Vereinbarungen untereinander. Finden Sie hier die Teilnahmebedingungen, Kriterien und Informationen zur Vergütung für die Rindermast auf einen Blick.
Die Programme „Frischluftstall“ und „Auslauf“ der Initiative Tierwohl sind in den Stufen 3 und 4 des Systems zur einheitlichen Kennzeichnung der Haltungsform einsortiert. Diese beiden Programme richten sich zunächst an Schweine,- Hähnchen- und Putenmäster. Für Rindermäster werden die Angebote aktuell erarbeitet.

Sie möchten an der Initiative Tierwohl teilnehmen? Tun Sie sich JETZT mit einem Bündler zusammen. Treffen Sie mit einem Schlachtunternehmen und einer Vermarktungsorganisation bzw. einem Viehhandelsunternehmen Vereinbarungen und stellen Sie so die notwendigen Weichen, um in dem Branchenbündnis für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung dabei zu sein!
Kriterien Stall plus Platz
Um an dem Programm „Stall plus Platz“ der Initiative Tierwohl teilzunehmen, müssen Tierhalter eine Reihe von Kriterien umsetzen. Für alle Tierhalter in der Rindermast gilt ein klar definierter, kompakter Anforderungskatalog, mit dem für alle Tiere in der ITW das gleiche hohe Niveau erreicht ist. Nur so kann das Siegel der Initiative Tierwohl eine einheitliche Aussage über die Art, wie die Tiere gehalten wurden, treffen.

- Teilnahme am indexierten Schlachtbefunddatenprogramm
- QS-Antibiotikamonitoring
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Spezielle Haltungsanforderungen (Bewegungsfreiheit, Stallklima, Tageslicht)
- Vergrößertes Platzangebot
- Sauberkeit der Tiere
- Intensivierte tierärztliche Betreuung
Zertifizierung
Zertifizierungsstellen koordinieren die unabhängigen Kontrollen auf den teilnehmenden Betrieben. So sind sie mit ihren Mitarbeitern ein wichtiges Bindeglied zwischen der Trägergesellschaft der Initiative Tierwohl und den landwirtschaftlichen Betrieben, die an der Initiative teilnehmen. Sie verwalten den Part der Kontrolle und schulen die sogenannten Auditoren , die als Kontrolleure prüfen und bewerten, ob die Kriterien vorschriftsmäßig umgesetzt werden.
Jeder Betrieb, der Teil der Initiative Tierwohl ist, wird einmal pro Kalenderjahr überprüft. Zusätzlich wird bei einem Drittel der Betriebe ein Bestandscheck durchgeführt.
Im Überblick: Das Kontrollsystem
- Jeder Betrieb wird einmal pro Kalenderjahr überprüft
- Zusätzlich wird bei einem Drittel der Betriebe Bestandschecks durchgeführt. Diese erfolgen vollkommen unangekündigt
- Die ITW als Trägergesellschaft übernimmt die Kosten für die Bestandschecks