Häufige Fragen

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Die teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe werden regelmäßig und streng kontrolliert. Im Rahmen der Programmteilnahme wird jeder Betrieb im Schnitt zweimal pro Jahr von unabhängiger Stelle kontrolliert, davon einmal ohne Ankündigung. Betriebe, die diese Audits nicht bestehen, werden sanktioniert.

In den ersten zehn Jahren hat die Initiative Tierwohl 156.048 Kontrollen veranlasst. Nicht bestanden wurden dabei 1.028 Prüfungen. Das zeigt zweierlei: die allermeisten Landwirte kümmern sich sehr gewissenhaft um ihre Tiere. Zugleich wirkt das Kontrollsystem, indem es nachweislich schwarze Schafe identifiziert und so das Vertrauen der Verbraucher in die Leistung der Landwirte und das Produktsiegel der Initiative Tierwohl stärkt.

Jede Kontrolle ist eine Momentaufnahme. Jenseits der Kontrollen gilt das Prinzip „Vertrauen“. Wie ein Autofahrer nicht ständig einen Polizisten zum Beifahrer hat, soll auch der Landwirt nicht täglichen einen Kontrolleur bei der Arbeit dabeihaben. In beiden Fällen kann es jenseits der Kontrollzeiten zu Fehlern kommen. Ganz vermeiden lässt sich das leider nicht. Die Kontrolldichte bei der Initiative Tierwohl ist im Vergleich zu vielen anderen Kontrollsystemen und zur behördlichen Kontrolle sehr hoch. Das Verhältnis der bestandenen Kontrollen zu den nicht bestandenen – die Durchfallquote beträgt 0,78 Prozent – zeigt, dass wir alle zu Recht auch großes Vertrauen in die gewissenhafte Arbeit unserer Landwirtinnen und Landwirte haben dürfen.

Das ist selbstverständlich nicht der Fall! Die hin und wieder im Netz kursierenden Gerüchte sind Falschinformationen. Tatsächlich hat die Initiative Tierwohl mit ihren Kriterien die gesetzlich fixierten Regeln als Grundlage [KS1] und setzt darauf ein Tierwohl-Plus. Am besten lässt sich dies am Platzangebot verdeutlichen: Der Gesetzgeber hat eine Mindestfläche für die Schweinehaltung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung pro Tier definiert. Die Initiative Tierwohl schreibt den Betrieben vor, das gesetzliche Mindestplatzangebot in Deutschland um 12,5 Prozent zu übersteigen (im Vergleich zur EU-Vorgabe sind das sogar 30 Prozent).

Schnell wachsende Hähnchenrassen sind sowohl ökologisch als auch ökonomisch eine passende Alternative zu langsamer wachsenden Rassen. Eine pauschale Ablehnung würde wichtige Vorteile übersehen. Tiere schnell wachsender Rassen erreichen in etwa 6 bis 7 Wochen ihr Schlachtgewicht. Dadurch sinken Futterkosten, Energieverbrauch und Wasserbedarf pro Kilogramm erzeugtem Fleisch deutlich. Kritiker verweisen oft auf mögliche Gesundheitsprobleme dieser Tiere. Doch Studien zeigen: Bei tiergerechter Haltung, guter Hygiene und gezielter Kontrolle ist der Gesundheitsstatus vergleichbar mit dem langsam wachsender Rassen.

Nein. Jedes Jahr zeigt die Übersicht der staatlichen Kontrollen, dass nur in einer verschwindend geringen Probenzahl Antibiotikarückstände im Fleisch gefunden werden. Das heißt umgekehrt, dass die Betriebe die vorgeschriebene Wartezeit zwischen der letzten Medikamentengabe und der Schlachtung einhalten. Im Übrigen darf ein Tierhalter seinen Tieren Antibiotika nur auf Verschreibung des Tierarztes verabreichen. Außerdem dürfen Antibiotika nicht prophylaktisch gegeben werden. Zusätzlich müssen alle Betriebe in der Initiative Tierwohl auch am QS-System teilnehmen, so dass im QS-Antibiotikamonitoring  jede Gabe von Antibiotika systematisch erfasst wird. Die Meldungen werden dann mit anderen Landwirten verglichen. Dadurch werden Landwirte und Tierärzte bestmöglich über die Antibiotikagaben informiert. Das hilft, die Gabe von Antibiotika auf das therapeutisch notwendige Minimum zu beschränken, wobei kranke Tiere selbstverständlich aus Tierschutzgründen angemessen behandelt werden müssen. In den vergangenen Jahren ist die Gabe von Antibiotika in der Tierhaltung stark zurückgegangen.

Multiresistente Keime können in der Natur vorkommen und sich auf oder in jedem Lebewesen ansiedeln. Deshalb ist ein hohes Maß an Hygiene in der Küche notwendig. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beim Einkauf, beim Aufbewahren und bei der Zubereitung von Geflügelfleisch unbedingt die Hinweise des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) beachten. Dann besteht keine Gefahr![KS1]  Die Hinweise finden Sie zum Beispiel hier:
Ausgewählte Fragen und Antworten zu Geflügelfleisch – BfR

Die Initiative Tierwohl hat als breitenwirksame Initiative, die viele Tiere und viele Tierhalter erreicht und vielen Verbrauchern Tierwohl-Fleisch zu angemessenen Preisen bietet, eine Alleinstellung, die so von keinem anderen Programm erreicht wird. Gleichwohl haben andere Programme und Initiativen, die mit einem anderen Ambitionsniveau antreten und dadurch zumeist in einer Nische agieren, ebenfalls ihre Berechtigung im Markt.

Allerdings gilt Letzteres nur dann, wenn nicht bloß theoretische Forderungen erhoben werden, sondern auch wirklich Tierwohl in Ställen umgesetzt wird. Hier empfehlen wir in der Debatte immer auch die Frage zu berücksichtigen, wie viele Tiere denn faktisch von einer Initiative profitieren. Von den Maßnahmen innerhalb der Initiative Tierwohl profitieren derzeit jährlich über 700 Millionen Hähnchen, Puten, Enten, Schweine und Rinder.