Geflügelhalter
Die Initiative Tierwohl bietet für Geflügelmäster 3 Programme mit unterschiedlichen Anforderungsniveaus an. Mit der Teilnahme an „Stall plus Platz“ erfüllen Sie bereits Kriterien, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. In den Programmen „Frischluftstall“ und „Auslauf“ sind die Anforderungen höher und entsprechen den Vorgaben zur Einordnung in die Haltungsformstufen 3 und 4.
Finanzierung
Alle beteiligten Handelspartner und die Gastronomie zahlen einen Preisaufschlag für nämliches Geflügelfleisch an die Lieferanten aus. Diese wiederum reichen den Aufpreis entlang der Wertschöpfungskette weiter, bis zum Tierhalter.
Für das Programm „Stall plus Platz“ wurde eine Empfehlung zur Höhe des Preisaufschlages abgegeben:
– Hähnchen je Kg Lebendgewicht 2,97 Cent
– Putenhennen je Kg Lebendgewicht 3,64 Cent
– Putenhähne je Kg Lebendgewicht 4,38 Cent
In den Programmen „Frischluftstall“ und „Auslauf“ spricht die Initiative Tierwohl vorerst keine Preisempfehlung aus. Die Marktbeteiligten verhandeln den Mehrpreis für den höheren Aufwand in der Tierhaltung davon unabhängig miteinander.
Kriterien

Die 3 Programme „Stall plus Platz“, „Frischluftstall“ und „Auslauf“ der Initiative Tierwohl mit unterschiedlichem Anforderungsniveau bauen aufeinander auf. Somit ist ein Tierhalter, der bspw. an „Auslauf“ teilnimmt, gleichzeitig auch für „Stall plus Platz“ und „Frischluftstall“ lieferberechtigt. Das ist möglich, da in allen 3 Programmen die gleichen Grundanforderungen umgesetzt werden müssen. Zudem müssen alle teilnehmenden Betriebe unabhängig vom Programm am QS-System teilnehmen.
- Teilnahme am QS-System
- Stallklimacheck
- Tränkwassercheck
- Fußballengesundheit
- Bezug von Küken
- Befunddaten-Monitoring
- Handlungsanweisungen zum Vorausstallen
- Fortbildung der Tierhalter
- Strukturierung der Haltungsumwelt/ Erhöhte Ebenen
- Lichtprogramm bei Ställen mit künstlicher Beleuchtung
Folgende Kriterien unterscheiden sich je nach Programm im Anforderungsniveau und bestimmen den jeweiligen Tierwohl-Standard:
Hähnchenmast
| Kriterien/Tierwohlprogramm | Stall plus Platz | Frischluftstall | Auslauf |
| Vergrößertes Platzangebot | max. 35 kg Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im Durchschnitt dreier aufeinander folgender Durchgänge. | Stall mit Außenklimabereich* von mindestens 20 % der nutzbaren Stallgrundfläche: 29 kg Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im Durchschnitt dreier Durchgänge Stall mit Außenklimabereich* von mindestens 30 % der nutzbaren Stallgrundfläche: 30,0 kg Lebendgewicht je m² | max. 25 kg/m² Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im Durchschnitt dreier Durchgänge |
| Haltung | Stallhaltung | Stallhaltung mit Außenklimabereich | Stallhaltung mit Zugang zu einem Auslauf |
| Zusätzliches Beschäftigungsmaterial | 1 Pickelement bzw. Beschäftigungsmaterial pro angefangener 100 m2 nutzbarer Fläche | 2 Pickelemente bzw. Beschäftigungsmaterialien pro angefangener 150 m2 nutzbarer Fläche | 2 Pickelemente bzw. Beschäftigungsmaterialien pro angefangener 150 m2 nutzbarer Fläche |
| Fütterung | ausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel | GVO-freie Futtermittel, alternativ müssen 100 % im Futtermittel eingesetzten Rohstoffe aus der EU stammen. | GVO-freie Futtermittel und 20 % der Futtermittelrohstoffe müssen vom Tierhalter selbst angebaut werden |
| Zuchtlinien | robuste und gesunde Zuchtlinien | robuste und gesunde Zuchtlinien, entsprechend der Liste | robuste und gesunde Zuchtlinien, entsprechend der Liste |
Putenmast
| Kriterien/Tierwohlprogramm | Stall plus Platz | Frischluftstall | Auslauf |
| Vergrößertes Platzangebot | Hähne: max. 53 kg Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im Durchschnitt dreier aufeinander folgender Durchgänge Hennen: max. 48 kg Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im | Hähne: max. 41 kg Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im Durchschnitt dreier aufeinander folgender Durchgänge Hennen: max. 37 kg Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im Durchschnitt dreier aufeinander folgender Durchgänge | Hähne: max. 31 kg Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im Durchschnitt dreier Durchgänge Hennen: max. 28 kg Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im Durchschnitt dreier Durchgänge |
| Haltung | Stallhaltung | Stallhaltung mit Außenklimabereich | Stallhaltung mit Zugang zu einem Auslauf |
| Zusätzliches Beschäftigungsmaterial | 1 Pickelement bzw. Beschäftigungsmaterial pro angefangener 400 m2 nutzbarer Fläche | 2 Pickelemente bzw. Beschäftigungsmaterialien pro angefangener 400 m2 nutzbarer Fläche | 2 Pickelemente bzw. Beschäftigungsmaterialien pro angefangener 400 m2 nutzbarer Fläche |
| Fütterung | ausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel | GVO-freie Futtermittel, alternativ müssen 100 % der eingesetzten Futtermittelrohstoffe aus der EU stammen. | GVO-freie Futtermittel und mindestens 20 % der eingesetzten Futtermittelrohstoffe müssen vom Tierhalter selbst angebaut werden. |
| Zuchtlinie | robuste und gesunde Zuchtlinien | robuste und gesunde Zuchtlinien | robuste und gesunde Zuchtlinien |
Registrierung

Zertifizierung
Zertifizierungsstellen koordinieren die unabhängigen Kontrollen auf den teilnehmenden Betrieben. So sind sie mit ihren Mitarbeitern ein wichtiges Bindeglied zwischen der Trägergesellschaft der Initiative Tierwohl und den landwirtschaftlichen Betrieben, die an der Initiative teilnehmen. Sie verwalten den Part der Kontrolle und schulen die sogenannten Auditoren, die als Kontrolleure prüfen und bewerten, ob die Kriterien vorschriftsmäßig umgesetzt werden.
Jeder Teilnehmer wird mindestens zweimal jährlich überprüft. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Audits, also Kontrollen auf dem Betrieb. Eines der Audits, das sogenannte Programmaudit, wird maximal 24 Stunden vor der Kontrolle angekündigt und ist sehr umfassend. Hier werden auch alle Dokumente überprüft. Zusätzlich gibt es den Bestandscheck. Hier werden nur die Kriterien im Stall untersucht und es findet völlig unangekündigt statt. Darüber hinaus muss der Landwirt einmal jährlich sein Stallklima und Tränkwasser extern von Sachverständigen überprüfen lassen. Nur bei einer bestandenen Prüfung darf der Betrieb an der Initiative Tierwohl weiter teilnehmen. Setzt er die Tierwohl-Vorgaben nicht ordnungsgemäß um, scheidet er aus der Initiative Tierwohl aus und muss ggf. eine Vertragsstrafe zahlen.
Bei einer K.O.-Bewertung in Kriterien einer höheren ITW-Stufe (Frischluftstall oder Auslauf) scheidet der Tierhalter nicht unbedingt sofort aus der ITW aus. Stattdessen wird er in eine niedrigere ITW-Stufe abgestuft. Voraussetzung ist, dass die Einhaltung der Grundanforderungen und die Anforderungen der niedrigeren ITW-Stufe im Audit nachgewiesen werden. Gibt es Verdachtsfälle, dass ein Tierhalter die Maßnahmen nicht richtig umsetzt, werden zusätzliche Sonderaudits durchgeführt.
Das Kontrollsystem im Überblick
- Jeder Betrieb wird weiterhin zweimal pro Jahr überprüft
- Pro Kalenderjahr erfolgen ein Programmaudit und ein unangekündigter Bestandscheck
- Die ITW als Trägergesellschaft übernimmt die Kosten für die Bestandschecks