Schweinemäster

Die Initiative Tierwohl bietet für Schweinemäster 3 Programme mit unterschiedlichen Anforderungsniveaus an. Mit der Teilnahme an „Stall + Platz“ erfüllen Sie bereits Kriterien, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. In den Programmen „Frischluftstall“ und „Auslauf“ sind die Anforderungen höher und entsprechen den Vorgaben zur Einordnung in die Haltungsformstufen 3 und 4. Produkte, die aus einem Betrieb mit „Stall + Platz“ Zertifizierung stammen, werden mit unserem Siegel gekennzeichnet. Produkte aus der Haltung „Frischluftstall“ und „Auslauf/Weide“ erkennen die Verbraucherinnen und Verbraucher voraussichtlich ab Mitte 2026 an einer entsprechenden Siegelkennzeichnung.

Aktuell werden auch Produkte mit dem Siegel gekennzeichnet, die ggfs. lediglich auf der Stufe Schweinemast von Tieren aus einem ITW-Betrieb stammen. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Das Ziel ist, dass ab 2027 nur noch Produkte mit dem ITW-Siegel gekennzeichnet werden, wo die Tiere ab der Geburt unter ITW-Bedingungen gehalten wurden.

Finanzierung

Alle beteiligten Handelspartner und die Gastronomie zahlen einen Preisaufschlag für nämliches Schweinefleisch an die Lieferanten aus. Diese wiederum reichen den Aufpreis entlang der Wertschöpfungskette weiter, bis zum Tierhalter. Für das Programm Stall plus Platz wurde eine Preisempfehlung ausgesprochen. Für Schweinemastbetriebe, die ITW-Ferkel beziehen gilt eine Auspreisempfehlung von 7,50 € pro Mastschwein und für Betriebe, die keine ITW-Ferkel beziehen eine Empfehlung von 6,00 € pro Mastschwein. Für die Programme Frischluftstall und Auslauf wurden keine Empfehlungen ausgesprochen.

Kriterien

Kriterien_Schweinemast

Die 3 Programme „Stall plus Platz“, „Frischluftstall“ und „Auslauf“ der Initiative Tierwohl mit unterschiedlichem Anforderungsniveau bauen aufeinander auf. Somit ist ein Tierhalter, der bspw. an „Auslauf“ teilnimmt, gleichzeitig auch für „Stall plus Platz“ und „Frischluftstall“ lieferberechtigt. Das ist möglich, da in allen 3 Programmen die gleichen Grundanforderungen umgesetzt werden müssen. Zudem müssen alle teilnehmenden Betriebe unabhängig vom Programm am QS-System teilnehmen.

  • Teilnahme am QS-System
  • Jährlicher Tränkwassercheck
  • Jährliche Fortbildung
  • Mindestvorgaben zu Tageslicht
  • Raufutter zusätzlich zum organischem Beschäftigungsmaterial (Einstreu auch möglich)
  • Mind. 3 Buchtenstrukturierungselemente
  • Bezug von ITW-Ferkeln

Folgende Kriterien entscheiden sich darüber hinaus je nach Programm im Anforderungsniveau und bestimmen den jeweiligen Standard:

Kriterien/TierwohlprogrammStall plus PlatzFrischluftstallAuslauf
PlatzMindestfläche /Tier
• 30-50 kg: 0,563 m²
• 50-110 kg: 0,844 m²
• Über 110 kg: 1,125 m²
Mindestfläche /Tier
Offenfrontstall:
• 30-50 kg: 0,7 m²
• 50-120 kg 1,3 m²
• Über 120 kg: 1,5 m²
Auslauf + Tiere ohne Zugang zu Außenflächen, sofern Gründe des Tierschutzes nicht entgegenstehen:
•30-50 kg: 0,7 m² davon im Auslauf 0,2 m²
• 50-120 kg 1,1 m² davon im Auslauf 0,3 m²
• Über 120 kg: 1,4 m² davon im Auslauf 0,4 m²
Mindestfläche /Tier
• 30-50 kg: 0,75 m², davon 0,25 m² im Auslauf
•50-120 kg: 1,5 m² davon 0,5 m² im Auslauf
•über 120 kg: 2,3 m² davon 0,8 m² im Auslauf
HaltungStallhaltung mit StallstrukturierungStallhaltung mit Außenklimareizen:
Offenfrontstall/Außenklimastall mit Mikroklimabereich
Oder
Stall mit ständigem Zugang zu Auslauf
Stallhaltung mit ständigen Zugang zu Auslauf
eingestreuter Liegebereich
Fütterung• Futtermittel ohne Gen­tech­nik
Oder
• 70 % regionale Futtermittel (ausgenommen sind Futtermittelzusatzstoffe)
• Futtermittel ohne Gen­tech­nik
• mind. 20 % Futtermittel aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region

Zertifizierung

Zertifizierungsstellen koordinieren die unabhängigen Kontrollen auf den teilnehmenden Betrieben. So sind sie mit ihren Mitarbeitern ein wichtiges Bindeglied zwischen der Trägergesellschaft der Initiative Tierwohl und den landwirtschaftlichen Betrieben, die an der Initiative teilnehmen. Sie verwalten den Part der Kontrolle und schulen die sogenannten Auditoren, die als Kontrolleure prüfen und bewerten, ob die Kriterien vorschriftsmäßig umgesetzt werden.

Jeder Teilnehmer wird mindestens zweimal jährlich überprüft. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Audits, also Kontrollen auf dem Betrieb. Eines der Audits, das sogenannte Programmaudit, wird maximal 24 Stunden vor der Kontrolle angekündigt und ist sehr umfassend. Hier werden auch alle Dokumente überprüft. Zusätzlich gibt es den Bestandscheck. Hier werden nur die Kriterien im Stall untersucht und es findet völlig unangekündigt statt. Darüber hinaus muss der Landwirt einmal jährlich sein Stallklima und Tränkwasser extern von Sachverständigen überprüfen lassen. Nur bei einer bestandenen Prüfung darf der Betrieb an der Initiative Tierwohl weiter teilnehmen. Setzt er die Tierwohl-Vorgaben nicht ordnungsgemäß um, scheidet er aus der Initiative Tierwohl aus und muss ggf. eine Vertragsstrafe zahlen.

Bei einer K.O.-Bewertung in Kriterien einer höheren ITW-Stufe (Frischluftstall oder Auslauf) scheidet der Tierhalter nicht unbedingt sofort aus der ITW aus. Stattdessen wird er in eine niedrigere ITW-Stufe abgestuft. Voraussetzung ist, dass die Einhaltung der Grundanforderungen und die Anforderungen der niedrigeren ITW-Stufe im Audit nachgewiesen werden. Gibt es Verdachtsfälle, dass ein Tierhalter die Maßnahmen nicht richtig umsetzt, werden zusätzliche Sonderaudits durchgeführt.

Im Überblick: Das Kontrollsystem in der Initiative Tierwohl

  • Jeder Betrieb wird weiterhin zweimal pro Jahr überprüft
  • pro Kalenderjahr erfolgen ein Programmaudit und ein unangekündigter Bestandscheck
  • Die ITW als Trägergesellschaft übernimmt die Kosten für die Bestandschecks

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