Ferkelerzeuger

Sauenhaltung und Ferkelaufzucht werden bei der Initiative Tierwohl (ITW) als Ferkelerzeugung und damit als eine Einheit verstanden. Erfahren Sie hier mehr über die Systematik und Funktionsweise und welche Kriterien die teilnehmenden Tierhalter mit ihrer Teilnahme an dem Programm „Stall plus Platz“ in ihren Betrieben umsetzen müssen.

Die Initiative Tierwohl wurde 2015 als Zusammenschluss aus Lebensmitteleinzelhandel, Landwirtschaft und Fleischwirtschaft gegründet. Die teilnehmenden Lebensmitteleinzelhändler finanzierten das System bis Ende 2020 mittels eines Fonds, aus dem die teilnehmenden Tierhalter für den Tierwohlmehraufwand finanziell entschädigt wurden. Insgesamt 645 Mio.€ zahlten die Unternehmen ein. Seit Januar 2021 zahlen alle beteiligten Handelspartner und die Gastronomie einen Preisaufschlag für nämliches Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch an die Lieferanten aus. Diese wiederum reichen den Aufpreis entlang der Wertschöpfungskette weiter, bis zum Tierhalter. Um eine durchgängige ITW-Zertifizierung zu ermöglichen, arbeitet die Initiative Tierwohl an der Gewinnung von weiteren Ferkelerzeugern. Bis die Kette geschlossen ist, finanzieren die Handelspartner und die Gastronomie und seit April 2024 auch die Schlachtbetriebe die Fondslösung für die Ferkelaufzucht weiterhin. Ziel ist es, den Ferkelfonds Ende 2026 auslaufen zulassen und die Ferkelerzeugung in die Marktfinanzierung zu integrieren. Im nächsten Schritt erhalten Ferkelaufzüchter, die erst seit November 2022 an der Initiative Tierwohl teilnehmen („nämliche Ferkelaufzüchter“) für ihre Tiere nur noch das Tierwohlentgelt, wenn sie diese an einen ITW-Mäster abgeben. Ferkelaufzüchter, die bereits seit Beginn der 3. Programmphase oder länger an der ITW teilnehmen („Bestands-Ferkelaufzüchter“), erhalten vorläufig auch noch Tierwohlentgelt für Tiere, die an Mäster ohne ITW-Zertifizierung abgegeben werden.

Sehen Sie hier, wie das System funktioniert:

Prozesskette Ferkelerzeugung und Entgeltverteilung und Umstellungsfonds

Kriterien Stall plus Platz

Für Ferkelaufzüchter bietet die Initiative Tierwohl das Programm „Stall Plus Platz“ an. Im Rahmen der Teilnahme müssen Tierhalter eine Reihe von Kriterien umsetzen. Es gilt ein klar definierter, kompakter Anforderungskatalog, mit dem für alle Tiere in der ITW das gleiche hohe Niveau erreicht ist. Nur so kann das Siegel der Initiative Tierwohl eine einheitliche Aussage über die Art, wie die Tiere gehalten wurden, treffen. Die Ware ist somit zu einem definierten Warenstrom zugehörig. Das heißt, sie kann bis zum landwirtschaftlichen Betrieb zurückverfolgt werden. Bei der Initiative Tierwohl bedeutet dies, dass Produkte mit einem Siegel gekennzeichnet werden können und der Verbraucher im Laden somit Fleisch aus ITW Betrieben erkennen kann.

  • Basiskriterien Tierhaltung, Hygiene, Tiergesundheit*
  • Teilnahme am Antibiotikamonitoring
  • Gesundheitsplan
  • Stallklimacheck
  • Tränkwassercheck
  • Fortbildung
  • Tageslicht
  • 10% mehr Platzangebot
  • Raufutter
  • Ferkelkastration

*im QS-Leitfaden Landwirtschaft Schweinehaltung festgelegt

  • Basiskriterien Tierhaltung, Hygiene, Tiergesundheit¹
  • Vermarktung an ITW-Mäster²
  • Teilnahme am Antibiotikamonitoring
  • Gesundheitsplan
  • Stallklimacheck
  • Tränkwassercheck
  • Fortbildung
  • Tageslicht
  • Bezug ITW Ferkeln
  • Raufutter

¹im QS-Leitfaden Landwirtschaft Schweinehaltung festgelegt

²für Teilnehmer ab November 2022 verpflichtend umzusetzen

Zertifizierung


Jeder Teilnehmer wird mindestens zweimal jährlich überprüft. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Audits, also Kontrollen auf dem Betrieb. Eines der Audits, das sogenannte Programmaudit, wird maximal 24 Stunden vor der Kontrolle angekündigt und ist sehr umfassend. Hier werden auch alle Dokumente überprüft. Zusätzlich gibt es den Bestandscheck. Hier werden nur die Kriterien im Stall untersucht und es findet völlig unangekündigt statt. Darüber hinaus muss der Landwirt einmal jährlich sein Stallklima und Tränkwasser extern von Sachverständigen überprüfen lassen. Nur bei einer bestandenen Prüfung darf der Betrieb an der Initiative Tierwohl weiter teilnehmen. Setzt er die Tierwohl-Vorgaben nicht ordnungsgemäß um, scheidet er aus der Initiative Tierwohl aus und muss ggf. eine Vertragsstrafe zahlen.

Im Überblick: Das Kontrollsystem

  • Jeder Betrieb wird zweimal pro Jahr überprüft
  • Während einer Programmlaufzeit finden insgesamt sechs Audits statt
  • Pro Kalenderjahr erfolgen ein Programmaudit und ein unangekündigter Bestandscheck
  • Die ITW als Trägergesellschaft übernimmt die Kosten für die Bestandschecks

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