Die Anmeldung für die neuen Programme Frischluftstall und Auslauf ist ab sofort möglich. Teilnehmen können Schweine-, Hähnchen- und Putenmastbetriebe. Das bereits etablierte Programm der Initiative Tierwohl bleibt unverändert bestehen und heißt nun Stall plus Platz.
3 Programme, 3 Anforderungsniveaus
Die neuen Programme Frischluftstall und Auslauf berücksichtigen die Kriterien der Stufen 3 bzw. 4 der Haltungsformkennzeichnung, gehen aber teilweise über die Mindestkriterien der Haltungsform hinaus. Die ITW-Programme bauen aufeinander auf, sodass eine Lieferberechtigung in einem höheren Programm eine Lieferberechtigung in den niedrigen Programmen voraussetzt.

In jedem Programm müssen die gleichen, bereits bekannten Grundanforderungen umgesetzt werden. In der Schweinemast sind das neben Basiskriterien unter anderem Raufutter und Buchtenstrukturierung.Um das Programm Frischluftstall zu erreichen, müssen neben den Grundanforderungen bspw. ein höheres Platzangebot und zusätzliche Kriterien zu Außenklimareizen erfüllt werden. Für das Programm Auslauf muss zusätzlich ein Auslauf zur Verfügung stehen und es gibt spezielle Anforderungen zur Bodenbeschaffenheit/Liegebereich. Für Frischluftstall und Auslauf gibt es zusätzlich das Kriterium „Fütterung“ als Zusatzmodul. Dies muss für die Einsortierung in die Haltungsformkennzeichnung umgesetzt werden. Anderenfalls können die Produkte neben dem ITW-Siegel nicht zusätzlich mit der Haltungsform gekennzeichnet werden. Die Definition für regionale Futtermittel wird aktuell noch erarbeitet.
In der Geflügelmast geht es unter anderem um Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Fußballen, Dämmerlichtphasen und die Strukturierung der Haltungsumwelt durch erhöhte Ebenen. Um das Programm Frischluftstall zu erreichen, müssen neben den Grundanforderungen bspw. ein höheres Platzangebot, weiteres zusätzliches Beschäftigungsmaterial und die Möglichkeit für Außenklimareize geboten werden. Für das Programm Auslauf muss darüber hinaus ein Auslauf zur Verfügung stehen und es gibt spezielle Anforderungen zum Beispiel an die Fütterung.
Für alle gilt: Die QS-Lieferberechtigung ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme.
Anmeldung neuer Betriebe und Programmwechsel
Bereits teilnehmende Mastbetriebe können in ein höheres Programm wechseln, wenn dies gewünscht ist. Dabei muss bei Ihrem Bündler ein Umsetzungszeitpunkt angegeben werden, ab wann die neuen bzw. zusätzlichen Kriterien umgesetzt werden. Für den Wechsel und für Neuanmeldungen finden Sie in unserem Downloadbereich die Teilnahmeerklärung, die Sie gemeinsam mit Ihrem Bündler abschließen. Selbstverständlich kann nur mit einem erfolgreichen Audit in ein anderes Programm gewechselt werden.
Finanzierung
Für die Hähnchen-, Puten- und Schweinemast gibt es im Programm Stall plus Platz weiterhin eine Empfehlung zur Höhe des Preisaufschlages. Für die Programme Frischluftstall und Auslauf sowie für die Putenaufzucht und die Pekingentenmast (ITW-Programm Stall plus Platz) gibt es keine Empfehlung zur Höhe des Preisaufschlages. Die Höhe des Preisaufschlages wird frei zwischen dem Tierhalter und seinem Abnehmer verhandelt.
Antworten auf häufige Fragen
Um sich in dem Angebot der Initiative Tierwohl zurecht zu finden, stehen wir Ihnen gern bei Rückfragen zur Verfügung. Möglicherweise finden Sie hier bereits die Informationen, nach denen Sie gesucht haben. Hierbei handelt es sich um einen Auszug aus den umfangreichen Fragenkatalogen für Schweinehalter sowie Geflügelhalter.
Die Anmeldung zur Initiative Tierwohl muss immer über einen Bündler erfolgen. Notwendig ist dazu die Teilnahmeerklärung samt Anlagen, die im Download-Bereich unserer Webseite hinterlegt sind. Der Bündler wird den Tierhalter dann in der Datenbank anmelden. Grundvoraussetzung für die Teilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am QS-System oder an einem vergleichbaren anerkannten Qualitätssicherungssystems.
Alle Bündler, die sich für die Initiative Tierwohl angemeldet haben, sind auf einer Liste im Download-Bereich veröffentlicht. Aus dieser Liste kann ein Bündler frei ausgewählt werden. Es ist den Betrieben freigestellt, ob sie mit dem gleichen Bündler zusammenarbeiten möchten, wie bei der QS-Systemteilnahme oder ob sie einen anderen Bündler wählen.
Die Anforderungen an die Tierhalter sind in den jeweiligen Kriterienkatalogen und zugehörigen Erläuterungen beschrieben. Je Produktionsart gibt es einen eigenen Kriterienkatalog und dazugehörige Erläuterungen. Eine vollständige Übersicht finden Sie in unserem Downloadbereich.
Jeder Tierhalter kann seine Tiere frei vermarkten. Eine Andienungspflicht an einen ITW-Betrieb besteht nicht. Für einen Mäster besteht seitens der Initiative Tierwohl auch keine Lieferverpflichtung an einen bestimmten Schlachthof, der an der Initiative Tierwohl teilnimmt. Allerdings wird auch nur für jene Schlachttiere ein TierwohlPreisaufschlag gezahlt, die an einen ITW-Schlachthof geliefert werden, mit dem eine Vereinbarung zur Lieferung von ITW-Tieren getroffen wurde.
Alle ITW zugelassenen Schlachthöfe sind auf der Startseite der Tierwohldatenbank über die öffentliche Suchfunktion (Stufe Schlachtung und Zerlegung) abrufbar. Hier kann entweder nach bestimmten Schlachtbetrieben gesucht oder über den Button „Suchen“ ohne Eingabe von Suchkriterien eine Liste aller lieferberechtigten Schlachtbetriebe eingesehen werden. Zur Lieferung von Schlachttieren sind zwischen Mäster und Schlachthof bzw. Vermarktern direkte Abstimmungen erforderlich, um Liefer- und Abrechnungskonditionen festzulegen.